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Boersenordnung
Boersenordnung, Regelungen, Einschraenkungen, Preise, Uhrzeiten
Wir bitten die Austeller diese achtsam durchzulesen bevor Sie Ihre Tische reserviren.
Preise fuer Austeller:
Der Preis der Tische ist: 25,00 Euro pro Tisch.
Die Tische sind 2,2m lang.
Der Stromverbrauch ist bereits im Preis inbegriffen.
Den Austellern werden FREEPASS fuer den freien Eintritt in die Messe erlassen nach der folgenden Auflistung:
- bis 3 Tische erhalten Sie maximal 2 PASS;
- bis 5 Tische erhalten Sie maximal 3 PASS;
- mehr als 6 Tische erhalten Sie maximal 4 PASS;
- Eventuale PASS die Sie mehr brauchen wird Vorort geregelt und kosten 5,00€.
Preise fuer Besucher:
Der Preis fuer Besucher ist 5,00€ (Vollpreis).
Kinder bis 6 Jahre und Seniores ab 70 Jahren haben freien Eintritt.
Oeffnungszeiten fuer die Austeller:
Sonntag 20 ab 7.30 Uhr
Im Falle von Verspaetungen bitten wir Sie uns dies telefonisch mittzuteilen Kontakt.
Oeffnungszeiten fuer Besucher:
Sonntag von 9.30 bis 18.00 Uhr
Boersenordnung
Die Reservierungen sind nur gueltig wenn Sie von uns eine Bestaetigung erhalten haben.
Die Tischbestellung muss von Ihrer Seite mit der Bezahlung verbindlich gemacht werden, dies muss innerhalb von 7 ( sieben ) Tagen der Bestaetigung der Reservirung von der Organisation eingehen.
Die Bezahlung muss ueber Bankueberweisung eingehen und die Details werden mit der Bestaetigung uebermittelt.
Wenn die Bezahlung nicht in der vorgeschriebenen Zeit eingeht dann werden die Tische wieder "frei" gegeben und an den naechsten Bestellenden weitergegeben.
Im Falle einer Absage, diese nur telefonisch bis zum 28 Mai 2011 moeglich ist, wird die Organisation zu sehen Ihnen den Betrag zurueck zu ueberweisen, abzueglich Spesen und Gebuehren. Absagen nach dem 28 Mai 2010 werden NICHT zurueck erstattet.
Die Tische die zur Offnungszeit der Besucher noch nicht belegt sind werden als frei angesehen und somit an andere vergeben, dies gilt nur wenn Sie und ueber eventuelle Verspaetungen nicht informiert haben.
Die Austeller diese ohne Entschuldigung sich nicht auf der Messe praesentiren muessen damit rechnen das Sie auf anderei Editionen nicht zugelassen werden und das wir auf Anfrage Namen und Kontaktadresse an andere Italienischen Messen weiterleiten werden
Es ist moeglich waehrend der Messe "SQUAMATA" Tiere und Zuebehoer unter volgenden Bedinungen zu Verkaufen/Tauschen/Aehnliches:
- Tiere und Pflanzen, die als geschützte Art/Sorte angesehen oder eingestuft werden, dürfen nur dann ausgestellt, verkauft oder ausgetauscht werden, wenn im Besitz von regelmäßiger Dokumentation CITES (Washington - Abkommen).
- Gemäß dem am 19.04.1996 in Kraft getretenen und für ganz Italien gültigen Ministerialdekret ist es verboten, die im oben genannten Dekret benannte Tiere zu verkaufen, auszustellen oder auszutauschen usw., wie: Giftige Schlangen, Grüne Anacondas, Varanus, Helodermas, Krokodile, Chelydra serpentina, Netzförmige Pythonen, Macrolemmys temminckii.
- Gemäß Legislativdekret Nr. 213/2003, gültig für das ganze italienische Gebiet, ist es ebenfalls untersagt Spinnen und Skorpione.
- Es ist ebenfalls untersagt und Gefluegel/Voegel zu verkaufen/tauschen oder anhliches.
- Die Austeller die Verbotene Tiere verkaufen werden sofort von der Messe enfernt und auch nicht auf weitere Editionen zugelassen. Im Falle das wegen eines solchen Vorfall Schaeden an der Messe hervorgerufen werden , so behaelt sich di Direktion das recht vor den Anbieter darfuer haftbar zu machen.
- Es ist verboten, Schlangen und andere Tiere zu handhaben, wenn diese Aktionen nicht unbedingt notwendig sind (Reinigung, Sexing, Kontrolle des Gesundheitszustandes). Diese erforderlichen Aktionen selbst müssen so wenig wie möglich dauern, um den Tieren unnötigen Stress zu ersparen. Diese Bestimmung gilt sowohl für die Käufer als auch für die Aussteller.
- Die zum Verkauf angebotenen Tieren müssen in geschlossenen Terrarien, in dazu bestimmten Wannen oder in Fauna Box ausgestellt werden. Pro Terrarium, Wanne oder Fauna Box ist die Einquartierung von einem einzigen Tier gestattet (außer für Wirbellose und kleine Säugetiere). Die Behaelter muessen dem tier in der Groesse angepasst sein und mussen auch mit einem adeguaten Substrat ausgestatten sein. Die Hygiene darf nicht fehlen.
- Jedes Terrarium/Box/Behälter muss obligatorisch den Namen der Tierart/ -sorte, das Geschlecht und die Herkunft (CB/WC) des Exemplares wiedergeben und fakultativ das Alter, Haltungstemperatur, die Größe (ausgewachsen) und die geographische Herkunft.
- Die Austeller sind einzig und allein die Veranwortlichen fuer Ihre Tiere und Zubehoer die sie in der Messe austellen. Die Organizazion uebernimmt keine haftung im falle des Abkommens oder Ausbruechen von diesen.
- Tiere, die in einem prekären Gesundheitszustand beurteilt bzw. eingestuft oder als solche vermutet werden, werden von den Messehallen entfernt.
- Die Aussteller sind berechtigt:
Reptilien, Amphibien, Insecten, Nagetiere und kleine Säugetiere auszustellen, zu verkaufen und auszutauschen.
- Fleisch fressende Pflanzen, Bonsais und dekorative Pflanzen für Terrarien auszustellen, zu verkaufen und auszutauschen.
Geräte und Ausstattung im Bereich der Terraristik zu verkaufen.
- Bücher, Zeitschriften und Gadgets aus dem Gebiet der Terraristik im Allgemeinen zu verkaufen.
Wir bitten Sie Stromverlaengerungskabel mit zu bringen da der Stromanschluss nicht mit Ihrem Tisch uebereinstimmen koennte.
Die fehlende Beachtung und Einhaltung des Reglements wird gesetzlich und mit der Entfernung von der Veranstaltung bestraft. |