Aussteller und Besucher werden gebeten, die Bestimmungen sorgfältig zu lesen.
VERORDNUNG DER VERANSTALTUNG
Es ist möglich, Reptilien an den Tagen von "SQUAMATA" zu kaufen oder zu verkaufen, jedoch unter bestimmten Einschränkungen:
- Es dürfen nur Tiere, Insekten und Pflanzen verkauft werden, die über die erforderlichen regulären CITES-Dokumente verfügen (für Tiere, die unter CITES - Washingtoner Artenschutzübereinkommen - fallen).
- Der Verkauf oder die Ausstellung von Spinnen und Skorpionen ist gestattet, mit Ausnahme der Arten, die in der folgenden Liste aufgeführt sind (erstellt von Aracnofilia - Italienische Arachnologische Vereinigung in den Jahren 2003/2004):
- Es ist verboten, Tiere zu verkaufen oder auszustellen, die in der Liste des Ministerialdekrets vom 19.04.1996 enthalten sind: Giftschlangen, Warane, Krokodile, Alligatorschildkröte, Schnappschildkröte, Netzpython, Grüne Anakonda…
- Es ist verboten, SÄUGETIERE zu verkaufen oder auszustellen, mit Ausnahme von Rattus norvegicus, Mus musculus, Praomys natalensis, Meriones sp., die NUR in Käfigen mit Gitter- oder Stangenwänden ausgestellt werden dürfen (KEINE Faunaboxen, KEINE Lebensmittelboxen...), um angesichts der sommerlichen Temperaturen eine bessere Belüftung zu ermöglichen, und die insgesamt nicht mehr als 50 % der Grundfläche des Käfigs einnehmen dürfen. Diese müssen OBLIGATORISCH Trinkwasser zur Verfügung haben.
In jedem Fall ist es VERBOTEN, NICHT ABGESETZTE Säugetiere auszustellen und zu verkaufen.
Beispiel für geeignete und ungeeignete Käfige (zum Vergrößern anklicken):
- Es ist verboten, Vögel zu verkaufen oder auszustellen.
- Aussteller, die verbotene Tiere verkaufen, werden sofort von der Veranstaltung entfernt und zu zukünftigen Ausgaben nicht zugelassen. Sollte die Veranstaltung aufgrund ihrer Handlungen beeinträchtigt werden, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
- Die zum Verkauf stehenden Tiere dürfen so wenig wie möglich gehandhabt werden, nur für Gesundheitskontrollen oder zur Besichtigung durch den potenziellen Käufer (unter strenger Aufsicht des Verkäufers). Zurschaustellung von Tieren zu reinen Demonstrationszwecken wird nicht toleriert, und Zuwiderhandelnde werden sofort entfernt.
- Die zum Verkauf stehenden Tiere müssen in geschlossenen Terrarien oder geeigneten Behältern ausgestellt werden, die mit einem Etikett versehen sind, das den Namen des Verkäufers, den wissenschaftlichen Namen (optional auch den gebräuchlichen Namen), die Herkunft (CB, WC, FB), das geografische Herkunftsgebiet, die Haltungstemperatur, die maximale Größe, die das Tier erreichen kann, die Ernährung, die Schutzklasse (CITES, Bern, Habitat, lokale Gesetze), falls die Art geschützt ist, und eine mögliche Toxizität angibt. Nur ein Tier pro Terrarium, Behälter oder Faunabox (ausgenommen Insekten, kleine Echsen und Kleinsäuger). Die Behälter müssen mit einem geeigneten Substrat versehen sein, das angemessene hygienische Bedingungen gewährleistet. Die Größe der Terrarien/Behälter, in denen die Tiere während der Veranstaltung untergebracht sind, muss der Größe des/der enthaltenen Exemplare(s) angemessen sein. Wir vertrauen auf den gesunden Menschenverstand der Aussteller.
- Den Tieren muss Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden (für Arten, bei denen dies erforderlich ist).
- Tiere, die nicht in perfektem körperlichen Zustand sind und Anzeichen oder auch nur Verdacht auf mögliche Krankheiten zeigen, werden sofort entfernt. Aussteller, die die vor Ort vom Gesundheitsbeauftragten gegebenen Anweisungen nicht befolgen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Es dürfen NUR Tiere wie Reptilien, Amphibien, Insekten, Nagetiere (siehe oben genannte Einschränkungen) verkauft werden.
- Es dürfen NUR Pflanzen wie fleischfressende Pflanzen, Bonsais, Orchideen, Zierpflanzen im Allgemeinen verkauft werden.
- Es dürfen NUR Fossilien verkauft werden, die regulär gehandelt werden dürfen.
- Es dürfen NUR Ausrüstungsgegenstände für die Terraristik wie Terrarien, Lampen, Heizkabel, Heizplatten, Kontrollinstrumente, verschiedene Ausrüstungsgegenstände (die den geltenden Vorschriften entsprechen müssen, z. B. CE-Kennzeichnung), Tiernahrung (die den geltenden Gesundheitsvorschriften entsprechen muss) verkauft werden.
- Es dürfen NUR BÜCHER, Gadgets und T-Shirts zu Themen wie Reptilien, Amphibien, Insekten, Spinnentiere, Tiere im Allgemeinen, Fossilien, Bonsais, fleischfressende Pflanzen, Orchideen, Zierpflanzen verkauft werden.
ORDNUNG: ARANEAE – Unterordnung Mygalomorphae (Orthognatha) Familie DIPLURIDAE: Trechona (alle Arten) Familie HEXATHELIDAE: Atrax (alle Arten) Hadronyche (alle Arten) Macrothele (alle Arten) Familie ACTINOPODIDAE: Missulena (alle Arten) Familie THERAPHOSIDAE: Harpactirella (alle Arten) – Unterordnung Araneomorphae (Labidognatha) Familie MITURGIDAE: Cheiracanthium (alle Arten) Familie CTENIDAE: Ctenus (alle Arten) Phoneutria (alle Arten) Familie SICARIIDAE: Loxosceles (alle Arten) Sicarius (alle Arten) Familie THERIDIIDAE: Latrodectus (alle Arten) |
ORDNUNG: SCORPIONES Familie BUTHIDAE: Alle Gattungen. Familie SCORPIONIDAE: Nebo (alle Arten) Familie HEMISCORPIIDAE: Hemiscorpius (alle Arten) |
Wir weisen darauf hin, dass das Klima der Veranstaltung sommerlich sein wird, und bitten daher Aussteller und Besucher, sich angemessen auf die Unterbringung und den Transport von Tieren vorzubereiten, die unter Hitze leiden könnten oder die unter diesen klimatischen Bedingungen besondere Aufmerksamkeit benötigen.
Während der Veranstaltung können Kontrollen durch die örtliche Gesundheitsbehörde (A.S.L.) und das Kommando der Carabinieri-Einheit für den Forstschutz (ehemals C.F.S.) nach Ermessen der genannten Stellen durchgeführt werden.
Wir weisen darauf hin, dass ausländische Aussteller aus EU-Ländern verpflichtet sind, die Gesundheitszeugnisse der Tiere gemäß den EU-Vorschriften mitzuführen.
Alle Teilnehmer (Aussteller und Besucher) sind direkt und persönlich für das Wohlergehen ihrer Tiere, ihrer Ausrüstung und für alle Schäden verantwortlich, die durch ihre Tiere, ihre Ausrüstung und ihre Mitarbeiter/Angestellten verursacht werden.
Aussteller, die gegen diese Verordnung verstoßen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Die Organisation behält sich das Recht vor, entsprechende Buchungen für zukünftige Ausgaben nicht anzunehmen.
Die Organisation haftet nicht für Versäumnisse von Ausstellern und Besuchern.
Wir erinnern die Aussteller daran, elektrische Adapter und Verlängerungskabel mitzubringen, da, obwohl alle Tische mit Haushaltssteckdosen mit Strom versorgt sind, der Lichtpunkt möglicherweise nicht exakt mit dem eigenen Tisch übereinstimmt.
Vielen Dank!
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